Beschluss der LAG Umwelt und Klima vom 10.Juli 2024
Auch ein relativ regenreiches Jahr kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass unsere Region immer stärker in eine Wasserkrise gerät. Immer häufiger kommt es zu Dürre und Starkregen, dessen Niederschläge überwiegend nicht vom Boden aufgenommen werden und insbesondere in Berlin in der Kanalisation abfließen. So drohen die Grundwasserbestände zu schwinden, aus denen Berlin zu 30-40% sein Trinkwasser bezieht. Zugleich nimmt in und um Berlin der Wasserverbrauch zu, denn Stadt und Umland wachsen stetig weiter.
Schon jetzt besorgniserregend ist die Wasserkrise in vielen Brandenburger Kommunen, da diese ihr Trinkwasser ganz überwiegend aus Grundwasserbeständen beziehen. Berlin ist hingegen mit dem Bezug von Wasser über das Uferfiltrat längs der Flusssysteme von Spree und Havel nur scheinbar in einer besseren Lage. Insbesondere die Wasserzufuhr über die Spree leidet unter den Folgen der anhaltenden Braunkohleförderung. Diese hat über die Jahrzehnte einen tiefen und weiträumigen Absenkungstrichter geschaffen, der mit dem Wasserhaushalt der Region auch den Wasserlauf der Spree insbesondere in den Sommermonaten einschränkt und schädigt. Aufgefangen wird das bisher noch durch die sog. Sümpfung, mit der das mit der Braunkohleförderung anfallende Grundwasser unter anderem in die Spree gepumpt wird. Nur über diese Einleitung von beim Tagebau freiwerdenden Grundwasser wird der Wasserstand der Spree in der warmen Jahreszeit überhaupt aufrechterhalten1.
Bündnis 90/Die Grünen hat sich seit der Wende vergeblich für eine Reduzierung und den schrittweisen Ausstieg aus der Kohle engagiert. Die kurzsichtige Politik der übrigen Parteien hat mit ihren fortgesetzt klimafeindlichen Entscheidungen auch das Problem der Trinkwasserversorgung in Berlin vergrößert: Wenn jetzt notwendig und unvermeidlich die Braunkohleförderung reduziert und möglichst bis 20302 aus zwingenden Gründen des Klimaschutzes beendet ist, wird zunächst weniger, schließlich kein Grundwasser mehr in die Spree gepumpt. Deren Wasserstand wird dann insbesondere in der wärmeren Jahreszeit so weit absinken, dass eine ausreichende Trinkwasserversorgung Berlins sehr in Frage steht.
Angesichts dieser Risiken und voraussehbaren Entwicklungen muss Berlin zeitnah und konsequent die Wasserversorgung so reorganisieren, dass sie in Zukunft für alle Bewohner*innen Berlins gesichert und für alle bezahlbar bleibt. Dabei stehen für uns die qualitativ hochwertige Trinkwasserversorgung der Bevölkerung an erster Stelle.
Dafür muss sich die Wasserversorgung hitzeresilient und zugleich naturverträglich aufstellen. Der Umbau muss in Richtung einer Schwammstadt gehen, in der möglichst viel Wasser im Stadtgebiet bleibt. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der unter Verantwortung der Grünen Senatorin Bettina Jarasch erarbeitete Masterplan Wasser 3 und der Beschluss des Abgeordnetenhauses Berlin zur „Blue Community zu erklären.
1 Den Anteil des eingepumpten Sümpfungswassers an der Wassermenge der Spree beziffert der Abschlussbericht „Wasserwirtschaftliche Folgen des Braunkohleausstiegs in der Lausitz auf 50% in den Wintermonaten und auf bis zu 75% im Sommer:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/90_2023_texte_wasserwirtschaftliche_folgen.pdf
2 Das im sog. Kohlekompromiss von 2019 vereinbarte Enddatum 2038 ist nicht nur klimapolitisch unverantwortlich, es wird sich auch als unrealistisch aufgrund der steigenden Zertifikatspreise im europäischen Emissionshandel herausstellen.
3 https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/masterplan-wasser/. Im Masterplan führt die Umweltverwaltung insgesamt 32 Maßnahmen auf, die sie als Reaktion auf die diagnostizierte Wasserkrise als wichtig und notwendig erachtet. Dieser Maßnahmenkatalog deckt sich in großen Teilen inhaltlich mit dem Unseren. Allerdings fehlen aus unserer Sicht wichtige Aspekte, insbesondere bei den Themen Klarwasser-Landschaftswasserhaushalt, Genehmigungsverfahren Wasserbetriebe und vor allem beim Komplex „Wassersparen“. Zum zweiten handelt es sich bisher um Arbeitsergebnisse eines Senatsressorts, sie sind nicht per Senatsbeschluss verbindlich unterlegt und darum auch nicht mit einem „Fahrplan“ der Umsetzung einschließlich der Finanzierung untersetzt.
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Vortext ……………………………………………………………………………………………………..1
A. Maßnahmen zur Trinkwasserversorgung und Wasseraufbereitung ….. 3
B. Maßnahmen zum nachhaltigen Umgang mit Wasser……………………………5
C. Maßnahmen am Querschnitt zu Stadtgrün und Klimaanpassung ……….8
D. Maßnahmen zur Wasserqualität………………………………………………………..10
E. Finanzierung und Wassertarife..…………………………………………………………11