Erschienen in Kommune 3/2011
von Hartwig Berger
1. Universalistische Moral
2. Autonome Klimamoral
3. Ethik mit Überzeugungskraft
Der Klimawandel ist auch eine ethische Herausforderung. Wer hat Schuld und trägt Verantwortung? Ist Verantwortung individuell oder Kollektiven wie Unternehmen, Sozialklassen, Staaten zuzuschreiben? Schließt das vergangene Klima“sünden“ – und bis zu welchem Zeitpunkt – ein, oder beschränkt sich das auf gegenwärtiges und zukünftiges „treibhausförderndes“ Handeln? Wie übersetzt sich Verantwortung in Verpflichtungen, denen beizustehen, die unverschuldet unter den Folgen von Klimawandel zu leiden haben? Schließt das ein, ihnen in anderen Weltregionen Zuflucht zu menschenwürdigen Bedingungen zu bieten?
Das sind einige der Fragen die sich stellen. Die zunehmende philosophische Diskussion um Klimagerechtigkeit und Klimaethik ist darum eine notwendige und gute Entwicklung. Die UNESCO hat dafür vor einigen Jahren die World Commission on the Ethics of Scientific Knowledge and Technology (COMEST) beauftragt, ein Konzept zu Fragen der Klimaethik zu erarbeiten. COMEST hat dazu im Sommer 2009 eine Sonderkonferenz durchgeführt und noch vor der Kopenhagen-Konferenz ein Arbeitspapier vorgelegt . In der Fachphilosophie, besonders in den USA, England und Deutschland erscheinen zunehmend Beiträge zu Fragen der Klimaethik .
Ich will mich hier auf ein Problem konzentrieren, das in den mir zugänglichen Beiträgen zu kurz kommt: Unter welchen Voraussetzungen können Regeln klimaethischen Handelns, die überzeugend scheinen, für das Verhalten von Kollektiven – Primärgruppen, communities, Korporationen und vor allem Staaten – tatsächlich orientierend sein? Klimaethik – wie im übrigen generell Ethik – kann sich nicht mit der Herleitung noch so gut begründbarer Verhaltensnormen zufrieden geben. Sie muss sich auch der Frage ihrer möglichen Handlungswirksamkeit stellen – in diesem Fall: wie klimaethische Normen von einer großen, möglichst überwiegenden Zahl von Akteuren in Gesellschaft, Wirtschaft und Staat als solche anerkannt werden und für die Handlungspraxis tatsächlich orientierend sind. Für eine Klimaethik stellt sich zusätzlich die Frage, wie moralische Verpflichtungen universell, in der gesamten Menschengesellschaft Geltung erlangen können.
1. Universalistische Moral
Im folgenden verstehe ich „Ethik“ immer als Reflexion, als Nachdenken über Moral. Wie aber ist “Moral”, hier in Bezug auf Klimawandel zu verstehen? Dazu beziehe ich mich auf Überlegungen von Ernst Tugendhat . Seine Definition von Moral hat den Vorteil, mit einem soziologischen Verständnis von sozialer Ordnung und sozialer Kohäsion vereinbar zu sein. Als “moralisch” gilt demnach ein Handeln immer bezogen auf spezifische Wertsysteme und Erwartungen von communities. Dabei kann es sich um eine Familie, eine lokale Gemeinschaft, ein Netz erweiterter Verwandtschaft, einen Volksstamm oder eine Religion, einen staatliche oder einen transstaatlichen Verband handeln. Moralisch oder unmoralisch ist ein Handeln relativ zu spezifischen Erwartungen einer community, verbunden mit sozialer Pression, solches zu tun oder zu unterlassen. Ein Handeln, welches den kommunitären Erwartungen entspricht, gilt als “gut” und kann mit sozialer Anerkennung und Wertschätzung belohnt werden. Nichtbeachtung gilt als „ungehörig“ oder gar “verwerflich”, und kann mit Geringschätzung und sozialer Ablehnung bestraft werden. Moralische Regeln sind im Sozialhandeln um so wirksamer, je mehr ihre Beachtung habituell, gleichsam zweite Natur geworden ist. Ihnen zu entsprechen, trägt dann zum Selbstwertgefühl der Handelnden bei. Wir reden hier von “Gewissen”.
Im Normalfall wird die Beachtung moralischer Regeln unhinterfragt erwartet. Dennoch lassen sie sich zumeist begründen, und sie werden das des öfteren auch. Zum Beispiel, wenn sich in komplexen Situationen unterschiedliche, möglicherweise auch widerstreitende Handlungsnormen aufdrängen; oder wenn Kinder Verhaltensregeln erst lernen und nachfragen, warum sie dieses oder jenes tun oder unterlassen sollen; oder wenn sich Akteuren aus communities mit unterschiedlicher Moralsystemen über ihr Tun und Lassen verständigen. Das Begründen kennt in der Alltagsmoral allerdings Grenzen. Es führt meistens sehr bald auf Normen zurück, zu denen Zustimmung ohne weiteres Hinterfragen erwartet wird. Ein Beispiel dafür sind Verhaltensregeln in Religionsgemeinschaften, wenn diese als Gebote überirdischer Wesen oder als die Eingebungen der Religionsstifter dargestellt oder auf diese zurückgeführt werden. Die Rechtfertigungen enden in autoritativen Setzungen, oder sie drehen sich im Kreis. Wer die Gebote einer Religion immer weiter hinterfragt, stellt allein dadurch deren Unanfechtbarkeit in Frage und setzt sich insofern dem Vorwurf eines unmoralischen Verhaltens aus. Doch auch nicht religiöse „Moralen“ sind in ihren Grundannahmen zunächst autoritativ gesetzt und nicht mehr oder nur zirkulär innerhalb ihrer jeweiligen community hinterfragbar.
Da immer auf spezifische Gemeinschaften bezogen, erfüllt der Normalfall einer autoritativ begründeten Moral nicht die Erwartung auf Allgemeingeltung, den eine Ethik des moralischen Umgangs mit Klimawandel beansprucht. Der community-Bezug scheint zu einem kulturellen Relativismus von Moral zu führen. Im europäischen Mittelalter galt Folter als Methode der Deliktaufklärung für zulässig, war also nicht unmoralisch. Analoges gilt für die mindere Rechtsstellung der Frauen, ihre negative Diskriminierung war ausdrücklicher Bestandteil des gesellschaftlichen Wertsystems. Beides gilt heute als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte.
Fragen wir also, unter welchen Voraussetzungen Moral eine universelle Geltung erlangt, unabhängig von historischen Umständen und nicht zu hinterfragenden Traditionen oder Religionen.
Ersichtlich kann eine Moral mit universellem Geltungsanspruch nicht autoritär begründet sein, also auf Normen zurückführen, die nicht mehr hinterfragt werden können oder dürfen. Wenn Begründungen nicht mehr möglich oder zulässig sind, kann vielleicht – wie in vielen Religionen üblich – verlangt, aber nicht wirklich erwartet werden, dass alle Menschen diese autoritativen Festsetzungen teilen. Der Historismus oder der Kulturrelativismus ist dann unvermeidbar. Sogar das heutige Paradigma einer universalistischen Ethik, die UNO- Charta der Menschenrechte, könnte das nicht beanspruchen. Die Eingangserklärung der US-amerikanischen Verfassung – „ we hold these truths as self-evident“ – macht es sich entschieden zu einfach . Ihre moralischen Grundregeln sind auch keineswegs weltweit anerkannt, sie sind nicht in jeder Gesellschaft Bestandteil der geltenden Moral. Gleichwohl kann das Verlangen nach Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit eine enorme Mobilisierungskraft entwickeln, die jüngsten Revolutionen in arabischen Ländern zeigen das. Warum solches der Fall ist, bedarf der Erklärung. Gibt es eine universalistische Moral – und wie begründet sich diese?
Auch eine Klimamoral würde mit ihrem Allgemeinheitsanspruch sofort scheitern, wenn Sätze wie die folgenden, sich keiner Begründung mehr stellen: “Jedem lebenden Menschen ist das gleiche Recht zur Generierung treibhauswirksamer Emissionen zuzugestehen”; oder: “Wir sind verpflichtet, Klimaflüchtlingen zu helfen und neuen Lebensraum zu bieten, wenn wir durch unser stark klimaveränderndes Verhalten für die Verschlechterung ihrer Lebensumstände mitverantwortlich sind”. Warum sind das moralische Pflichten? Inwiefern sind sie als solche verallgemeinerbar, zumal sie in der Regel überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und vielfach auch energisch bestritten werden?
Ernst Tugendhat entwickelt die Idee einer durchweg begründbaren Moral, die er “autonome Moral” nennt, aus anthropologischen Ursituationen, in denen sich Menschen aus verschiedenen Gesellschaften erstmals und neu auf moralische Regeln verständigen müssen. Er nimmt zusätzlich an, dass die Einigung ohne Ausübung von Macht, also unter Bedingungen wechselseitig anerkannter Gleichheit geschieht. Damit nähert er sich, vielleicht ungewollt, der Idee eines Naturzustands, wie ihn die neuzeitliche Sozialphilosophie entwickelt und genutzt hat. Die Annahme einer “Ursituation” der Verständigung erscheint hergeholt, zumal die hier Kommunizierenden bereits in gemeinsame Normen des Sprachhandeln übereinstimmen, um sich überhaupt verständigen zu können.
Überzeugender scheint mir Tugendhats zweites Gedankenexperiment, eine autonome Moral ohne Rekurs auf unhinterfragte Normen zu begründen: die Klärung von Moral in einer Eltern-Kind Beziehung, in der die Erwachsenen dem oder der Heranwachsenden erläutern, warum bestimmte Handlungsgebote notwendig und sie zu beachten “gut” und daher allgemein zu erwarten sei. Das kann so geschehen, dass die Eltern die in Frage stehende Verhaltensregel auf Normen zurückführen, die sie für unumstößlich erklären – etwa auf Gebote Gottes; oder indem sie sich auf Hinweise zurückziehen wie den, dass doch alle das so machen und man unweigerlich in schwierige und unangenehme Situationen gerate, wenn man sich da anders verhalte. Wir haben es dann mit einer heteronomen Moral zu tun.
Die Eltern können aber einen Schritt weiter gehen und versuchen, dem Kind klarzumachen, dass die in Frage stehende Regel Ansprüche formuliert, die Menschen wechselseitig aneinander stellen, “wenn sie sich einfach nur als miteinander leben wollende Menschen verstehen”. So werden sie Menschen in ihrer Umgebung, die sichtbar Hunger leiden, Nahrung zur Verfügung stellen; denn sie werden im umgekehrten Fall dieselbe Hilfe von jedem Anderen wie auch den zur Zeit Hungernden erwarten. Als moralisch qualifizierbar sind Ansprüche und Regeln immer dann, wenn sie sich plausibel als wechselseitige und gemeinsame darstellen lassen. Eine “autonome” Moral zeichnet sich durch wechselseitige Begründbarkeit aus, wobei “die Rücksicht auf die Interessen aller zur Absicht der Begründung gehört”(Tugendhat). Leicht einzusehen ist, dass eine solche Moral nicht durch Macht gesetzt sein kann, sondern eine Gleichheit Aller als moralische Personen (nicht faktische Gleichheit) voraussetzt. Alle werden mit ihren wechselseitig zu klärenden Ansprüchen in gleicher Weise ernstgenommen. Damit sind ungleiche Ansprüche und Lebenslagen nicht ausgeschlossen, wohl aber nach demselben Schema begründungspflichtig.
2. Autonome Klimamoral
Eine Klimamoral muss in diesem Sinn autonom sein, da sie ohne den Anspruch auf universelle Geltung wenig Sinn macht. Kein Lebewesen auf der Erde, erst recht nicht die am Ende von Nahrungsketten befindlichen Menschen, können sich Veränderungen des Weltklimas entziehen; die Atmosphäre, um deren anthropogen eingeleitete Veränderung es hier geht, ermöglicht uns zu leben, zu atmen, sie schützt uns alle vor der unermesslichen Kälte und Leere des Weltraums. Moralische Erwartungen bezüglich der Gefahren und Folgen von Klimawandel schließen daher alle Personen, Gesellschaften und Staaten ein, unabhängig davon, ob sie das nun wahrhaben wollen oder nicht. Da sie jede gesellschaftsspezifische Moral überschreiten, können sie nicht autoritativ auf grundlegende Normen oder Annahmen zurückgeführt werden. Es macht wenig Sinn, wenn christlich, oder mit anderem Hintergrund religiös geprägte Philosophen Verpflichtungen der Klimamoral darauf zurückführen, dass wir “Geschöpfe Gottes” sind und uns daher die Pflichten zur Bewahrung dieser Erde aufgegeben ist. Bei aller Sympathie für die Konsequenz – der in der Prämisse formulierte Glaubenssatz ist nicht streng verallgemeinerbar und nur innerhalb von communities schlüssig, die an ein göttliches Wesen mit schöpferischer Allmacht glauben. Übrigens passt es wenig zu einer schlüssigen Klimamoral anzunehmen, dass ausgerechnet der Gattung, die vor allem natürliche Lebenszusammenhänge zerstört und gefährdet, exklusiv der Auftrag des Hüters und Bewahrers der Erde gegeben sein soll.
Wie könnte eine autonome, daher universalisierbare Begründung klimamoralischer Normen aussehen? Für einige Grundregeln ist das nachvollziehbar, wobei ich mich zunächst auf Staaten als Akteure beschränke. Wenn ein Staat nichts oder erkennbar zu wenig dagegen unternimmt, dass aus seinem Verantwortungsbereich klimamäßig nachteilig Treibhausgase generiert oder mit der gleichen Folge das Klima stabilisierende Biotope wie Wälder, Feuchtgebiete, Grasland degradiert oder vernichtet werden, handelt er “unmoralisch”; und zwar in dem Sinn, dass alle Staaten legitimerweise voneinander verlangen und erwarten können, sich nicht in dieser Weise und damit zum Schaden aller zu verhalten. Normen klimagerechten Verhaltens setzen immer einen wechselseitigen Anspruch voraus und begründen sich durch diesen. Und was für das Handeln von Staaten gilt, kann prinzipiell genauso für klimagerechtes Handeln von Personen und substaatlichen Verbänden (wie Wirtschaftsunternehmen) gesagt werden. Auch hier ist eine universell zu verstehende Wechselseitigkeit der Akteure der Geltungsgrund. Leicht zu sehen ist, dass sich die moralische Begründung stark dem Konzept des kategorischen Imperativs nach Kant anlehnt.
Somit erscheint Handeln bezüglich des Weltklimas moralisch, wenn Akteure sich ernsthaft und glaubwürdig um ein Verhalten bemühen, mit dem durch Erderwärmung nachteilige Folgen für anderen Menschen auf dem Planeten erwachsen. Ebenso erscheint es moralisch geboten, für nachteilige Folgen, an deren Verursachung man beteiligt ist, Verantwortung zu übernehmen. „Erscheint“, denn eine autonome Moral, um die es hier geht, mutet allen Akteuren zu, erhobene Ansprüche jederzeit und gegenüber jedermann/frau zu begründen. Diese Art von Moral kann nicht auf nicht hinterfragbare Gebote bauen, wenn sie kulturunabhängig und weltweit überzeugen soll. Sie bleibt an kommunikative Klärungsprozessen zwischen Akteuren gebunden, die gehalten sind, sich als prinzipiell Gleiche anzuerkennen. Eine „Klimamoral“ unterstellt damit auch die Fähigkeit und Bereitschaft, sich in die Position der jeweils Anderen zu versetzen. Die Verantwortlichen eines verursachenden Staates müssen imstande und vor allen Dingen bereit sein, sich in die Lage etwa des Tchad oder anderer Sahel-Länder versetzen, zu deren Ausdörrung und fortschreitender Wüstenbildung sie durch die Generierung von Treibhausgasen beitragen – und damit praktische Verantwortung zu übernehmen. Oder: Die im gemäßigten Klima Europas Lebenden müssen sich virtuell in die dramatische Notlage von Bengalen versetzen können, die infolge des ansteigenden Meeresspiegels und extremer Stürme Land und Heimat verlieren; und sich vergegenwärtigen, welche Erwartungen sie aus dieser „Rolle“ gegenüber sich als indirekt Mitverantwortliche hätten .
Eine solche Klimamoral erscheint auf den ersten Blick illusionär. Rücksicht zu nehmen auf die Interessen aller, insbesondere auf zu vermeidende oder verursachte Notlagen, ist ein sehr hoher Anspruch. Wir mögen konstatieren, dass es ungerecht und unmoralisch ist, wenn die Generierung von Treibhausgasen durch unsere community die Lebensumstände in anderen communities verschlechtert. Wir können uns vielfach auch vergegenwärtigen, dass sich damit die Verhältnisse in unserer community in einer nicht fernen Zukunft verschlechtern werden. Im zweiten Fall scheint die Klimamoral noch durch Eigeninteresse unterfüttert.
Doch in keiner der genannten Konstellationen trifft der Klimawandel die Akteure, zumindest nicht unmittelbar. Menschen, die in anderen Regionen leben oder später Geborene in unserer Region haben unter den verursachten Kalamitäten zu leiden. Moralisches Handeln im Klimawandel bringt unmittelbar zumeist keinen erkennbaren Nutzen. Es kann kurzfristig selbst zu deutlichen Nachteilen führen, etwa wenn es um finanzielle Transfers in besonders geschädigte Regionen oder um die Aufnahme von Klimaflüchtlingen geht. Hinzu kommt, dass viele der verursachenden Region weit weniger unter dem zu erwartenden Klimawandel zu leiden haben. So gibt es in Russland Viele, die darauf setzen, dass ein eisfreies Polarmeer, die Verschiebung der Getreideanbaugrenze nach Norden, wie überhaupt ein milderes Klima wirtschaftliche Vorteile erwarten lassen. Der brutheisse Sommer 2010 in Russland mit seinen großflächigen Waldbränden hat allerdings bei manchen Klimawandel-Befürwortern Nachdenken ausgelöst.
Dennoch kann klimamoralisch mit Verweis auf Vorteile oder die Vermeidung von Nachteilen argumentiert werden. In Deutschland etwa erfreut sich der Hinweis inzwischen parteiübergreifender Beliebtheit, dass eine Nation im weltwirtschaftlichen Wettbewerb die Nase vorn hat, wenn sie sich möglichst frühzeitig und zügig fast gänzlich auf dauerhafte Energieträger umstellt. So förderlich dieses Argument ist, in moralischer Sicht greift es zu kurz. Wettbewerbsvorteile sind nur dann zu erwarten, wenn andere Länder eine klimagerechte Energiewende verzögern oder hierin langsamer sind. In der Globalbilanz einer klimaverträglichen Politik wäre die Wirkung denkbar gering. Es sei denn, der Avantgardismus wird als beispielgebende Politik verstanden, die andere Staaten ermutigt, denselben Weg zu bestreiten. Der kategorische Imperativ einer universalistischen Moral erhielte so eine interessante Wendung: Gehandelt wird in der ausdrücklichen Absicht, andere von der Verallgemeinerungsfähigkeit klimaverträglicher Wirtschaft- und Gesellschaftsreform zu überzeugen. Im Kern hat sich auch der berühmt gewordene Report des englischen Ökonomen Stern dieser Logik bedient; indem er darlegt, dass versäumter Klimaschutz zu wirtschaftlich um ein Vielfaches teurer zu stehen kommt.
Würden wir in einer stabilen Welt leben, hätte diese Version von Klimamoral ihren Reiz. Sie verbindet Moral mit Nützlichkeitserwägungen und erhöht so die Chance, dass moralische Gründe, sich klimagerecht zu verhalten, Wirkung entfalten. Unsere Welt ist aber nicht stabil. Der Jahrzehnte andauernde Raubbau an fossilen Energieträgern hat dazu geführt, dass wir bereits in einem sich beschleunigenden Klimawandel leben. Dieser Prozess hat unverkennbar bereits dramatische Folgen, wie Stürme von bisher unbekanntem Ausmaß, fortschreitende Wüstenbildung und der Zwang zu klimabedingter Flucht und Abwanderung, deren Ausmaß UN-Gremien bereits auf eine zweistellige Millionenhöhe schätzen. Moralische Ansprüche im Umgang mit Klimawandel können sich so nicht mehr auf die „Hausaufgaben“ etwa einer innerstaatlichen Solarwende beschränken, sie schließen eine internationale Verantwortung für bereits mitverursachte Veränderungen und Schäden mit ein.
Klimamoral bezüglich dieser Verantwortung kann mit Nützlichkeitserwägungen erst einmal nicht gerechtfertigt werden. So gibt es gute Gründe, von den industriellen Kernländern zu verlangen, dass sie etwa die Hälfte der Erlöse aus Emissionszertifikaten – allein aus Deutschland eine bereits zweistellige Milliardensumme – pro Jahr für die „Begleichung“ ihrer globalen Verantwortung verfügbar machen. Mit starken Argumenten wird ebenso aus den am geringsten entwickelten Ländern verlangt, dass die verantwortlichen Länder des globalen Norden Reparationen für bereits erlittene Schäden zu zahlen haben. Solche Ansinnen sind in einer universalistischen Moral gut begründbar, bieten aber ihren Adressaten unmittelbar keine Vorteile, vielmehr eindeutig Nachteile. Dass die moralischen Gründe eine entsprechende Handlungsbereitschaft wecken, muss bezweifelt werden. Ähnliches gilt für die Aufnahmebereitschaft von Klimaflüchtlingen. Moralisch überzeugend kann dargelegt werden, dass wir Menschen aufnehmen oder ihnen zumindest wirksame Hilfe gewähren sollten, wenn sie ihren Lebensraum infolge unserer Wirtschafts- und Lebensweise verloren haben. Doch dass der moralisch begründbare Anspruch eine Bereitschaft zu entsprechendem Handeln schafft oder erhöht, muss bezweifelt werden. Die skandalösen Abwehrmaßnahmen der EU gegen Flüchtlinge aus anderen Erdteilen bestätigen das.
Indirekte Nützlichkeitserwägungen zur Stärkung moralischer Argumente sind allerdings möglich: Der Klimawandel macht das gesellschaftliche Zusammenleben instabiler und konfliktanfälliger. In den kommenden Jahrzehnten führt fortschreitender Klimawandel unweigerlich dazu, dass zahlreiche dicht bevölkerte Küstenstädte dauerhaft überflutet werden, mit dem Rückgang der Himalaya-Gletscher die Wasserführung der lebenswichtigen Flüsse in den vielleicht von mehr als einer Milliarde Menschen bewohnten Regionen südlich und westlich des Gebirges stark zurückgeht, dass der größte Teil des Sahel unbewohnbar wird, dass die Trinkwasserversorgung in vielen Regionen ganz zusammenbricht. Solche dramatischen Veränderungen vollziehen sich häufig in Gesellschaften und Staaten, die ohnehin von gesellschaftlichen Konflikten und Bürgerkriegen heimgesucht sind und die kaum funktionsfähigen Staatsstrukturen haben. Hier ist mit gesteigertem Massenelend ohne nur annähernd zureichende Hilfe, verschärften Sozialkonflikten, Staatszerfall und einer Eskalation von Gewalt und Krieg zu rechnen. Von solchen Entwicklungen wird der vergleichsweise saturierte globale Norden nicht verschont bleiben. Wir leben in einer Welt und können uns den Folgen soziale Katastrophen anderenorts immer weniger entziehen. Ebenso werden krasse globale Ungerechtigkeiten und die Mitverantwortung für Verelendung den negativ davon Betroffenen in einer Welt immer offenkundiger, die durch elektronische Informationsträger dicht und nahezu flächendeckend vernetzt ist. Das Internet selbst kann zum „Treiber“ globaler gesellschaftlicher Konflikte werden.
Solche Nützlichkeitserwägungen können moralische Handlungsgründe im Klimawandel plausibler machen. Neben den räumlichen schränken jedoch die zeitlichen Abstände ihre Wirkungschancen ein. Zwar leben wir bereits in der sozialen Klimakrise, ihre dramatische Verschärfung ist jedoch erst „in Zukunft“ zu erwarten. Die Zeitverschiebung dämpft die Handlungsbereitschaft. Niemand kann genau sagen, ob weit dramatischere Klimafolgen mit sich selbst verstärkenden Effekten in 10, 20 oder 50 Jahren eintreten werden. Auch die Prognosen der Klimaforschung sind „nur“ Wahrscheinlichkeits-Annahmen, die sich zudem nicht zuverlässig quantifizieren lassen. Die Analysen des IPCC kommen nur scheinbar zu dem präzisen Ergebnis, dass ein keinesfalls mehr „beherrschbarer“ Klimawandel mit einer Wahrscheinlichkeit von 66% noch zu vermeiden ist, wenn sich die Menge des noch durch Verbrennung weltweit emittierten Kohlendioxid von 2010 bis 2050 auf 750 Mrd. Tonnen beschränkt. Immerhin ein „russisch Roulette“ mit drei Patronen, darunter einer scharfen . Aber zugleich eine Schätzung mit so vielen Unsicherheitsfaktoren, dass die Probabilität von „66%“ mehr den Charakter einer veranschaulichenden Eselsbrücke als den einer wirklich zuverlässigen Berechnung hat. Die nicht zu vermeidenden methodischen Ungenauigkeiten, wie das Arbeiten mit nur „wahrscheinlichen“ Zukunftsprognosen, macht diese weniger bedrohlich. Wir spielen das russische Roulette nicht heute, sondern verlagern es in eine Zeit, die nur die Jüngeren unter uns noch erleben können. Solche Zukunftsverschiebungen wirken entlastend. So wie der Gedanke, dass wir nicht wissen, wann wir sterben, zumeist wenig bedrohlich ist – obwohl wir doch wissen, dass uns der Tod sicher bevorsteht.
3. Ethik mit Überzeugungskraft?
Nützlichkeitserwägungen führen also nicht weit. Mit ihnen allein werden moralische Gründe nicht handlungswirksam. Und: Wären sie durchschlagend, würden sie die moralische Dimension des Handelns im Klimawandel zugleich aufweichen. Moralisch ist Handeln nicht, weil es gut für den Handelnden, sondern weil es für sich genommen gut ist, weil es, allgemein anerkannt, so geboten ist. Wenn wir der Handlungswirksamkeit von Klimamoral nachspüren, sollten wir uns besser die Struktur moralischen Handelns selbst ansehen. Einen Hinweis gibt hier der soziale Druck, die contrainte sociale, von dem wir eingangs als Merkmal moralischen Handelns sprachen. Wir können davon ausgehen, dass eine Moral Sozialhandeln um so mehr beeinflusst, je ausgeprägter ein solcher sozialer Druck ausgeübt wird. In einer vom Islam geprägten Gesellschaft wird das Schweinefleischverbot, die Fastenzeit des Ramadan oder das Verbot von Alkoholgenuss dann häufig und konsequent beachtet, wenn ein starker sozialer Druck, solches zu tun bzw. zu unterlassen, vorhanden ist. Dabei unterscheidet die moralische von einer rechtlichen Regelung, dass sie unabhängig von Sanktionen einer staatlichen Institution wirkt. Sie ist durch soziale Sanktionen oder Gratifikationen erzwungen und zumeist im Selbstbild und in der Selbstachtung der Personen internalisiert. Es ist Teil der Identität und des Selbstwertgefühls von Menschen, wenn sie entsprechend der moralischen Regeln einer community handeln.
Der community-Bezug fehlt jeder universalistischen Moral, so auch einer Klimamoral. Ihre Stärke der Allgemeingeltung und der jederzeitigen Begründbarkeit definiert zugleich ihre Schwäche. So gibt es zwar gute Argumente dafür, dass die Erklärung der Menschenrechte wechselseitige Ansprüche von Personen und Grenzen wie Gebote staatlichen Handelns formuliert, die überall und geschichts- wie kulturunabhängig Geltung beanspruchen können. Zugleich wissen wir aber, dass diese Rechte ständig und überall missachtet werden. Und wir müssen zugeben, dass es in aller Regel den sozialen Druck nicht gibt, der erfolgreich auf ihre Einhaltung dringt. Die Einhaltung einer Moral wird durch den Zusammenhalt einer community ermöglicht, als die im Fall einer universalistischen Moral wohl nur die Gemeinschaft der Menschen auf dieser Erde in Frage käme. Jede Begründung von Rechten und Verantwortungen im Klimawandel nimmt auf die Vorstellung einer Weltgemeinschaft Bezug.
Ein inzwischen klassischer Fall dafür ist der egalitäre Ansatz in der Gewährung von Emissionsrechten. Allein nach Regeln distributiver Gerechtigkeit bedürfte es zusätzlicher Begründungen, wenn Menschen ein Recht auf mehr Kohlendioxid-Emissionen – mit den bekannten nachteiligen Folgen – in Anspruch nehmen, als sie anderen zugestehen. Solange das nicht der Fall ist, gilt auf moralischer Sicht ein gleiches Emissionsrecht für alle.
Auf Sinn und Grenzen des egalitären Emissionsprinzips bin ich bei anderer Gelegenheit eingegangen . Hier dient es der Illustration, dass eine Beziehung auf mögliches Handeln aller lebenden Menschen vorausgesetzt ist. Es wird eine universelle Gemeinschaft unterstellt – die im selben Atemzug zu relativieren ist. Denn sofern wir keine humanitären Träumer sind, müssen wir zugeben, dass es die Weltgemeinschaft als gesellschaftlichen Verbund real bisher nicht gibt. Wir können auf die UNO, ihre Institutionen und verwandte Einrichtungen verweisen, die alle anerkánnten Staaten einbeziehen. Diese transstaatlichen Institutionen haben ihre Regeln und sie können partiell auch für die Beachtung universalisierbarer moralischer Grundsätze sorgen, sofern diese kodifiziert sind. Aber sie sind keine community, die den zur Wirksamkeit einer Moral nötigen Druck entfalten kann.
Auf den ersten Blick ist das ein deprimierendes Ergebnis. Moralischen Regeln von begründbarem Allgemeinheitsanspruch mangelt es an der möglichen Durchsetzungskraft einer kommunitären Moral. Auf unser Thema bezogen: Ansprüche an klimabezogenes Handeln, die sich innerhalb spezieller communities bis hin zu Staaten stellen, entfalten zu ihrer Realisierung weit mehr Druck als Zumutungen, welche die Zukunft und das Wohlergehen der Menschheit insgesamt angehen. Und bekanntlich kollidiert eine klimagerechte Moral in vielfacher Hinsicht mit spezifischen Gewohnheiten im Alltagsleben und Wirtschaftshandeln. Eine kommunitäre Moral bewertet häufiges Autofahren und Fliegen nicht, oder nur sehr bedingt, negativ – aus Sicht einer universellen Klimamoral wäre beides stark zu begrenzen. Doch die Chance, dass sich ihre Sicht und ihre Urteilsmaßstäbe gegen die kommunitäre Sicht durchsetzt, ist bekanntlich verschwindend gering.
Vielleicht ist es aber überhaupt ein Fehler, eine kulturspezifische mit einer universellen Klimamoral hinsichtlich von Nützlichkeitserwägungen und der Realisierbarkeit über sozialen Druck und soziale Kontrolle zu vergleichen. Vielleicht zeichnet sich eine Moral des klimagerechten Handelns, wie überhaupt eine Moral der Menschenrechte, dadurch aus, dass sie sich von beidem löst. Möglicherweise geht es in dieser Moral weder um Nutzen, um Vorteile und konformes Verhalten in einer mehr imaginären humanen Weltgemeinschaft. Vielleicht ginge mit der Unterwerfung unter sozialen Druck und Zwänge gerade das Element der freien Selbstbestimmung verloren, welches moralisches Handeln ebenso auszeichnet, wie seine Begründungsfähigkeit und Universalisierbarkeit. Eine Moral, die über soziale Kontrollen und ihre Verinnerlichung in Sanktionsfurcht, aber auch Selbstachtung und Gewissen wirkt, gerät immer in den verdacht einer entmündigenden Zwangsjacke. Wenn wir an der Idee einer Moral in freier Selbstbestimmung festhalten, ist ein Moralkonzept, das wie eine heteronome Moral Handlungswirksamkeit verspricht, gerade nicht geeignet.
Die Wirksamkeit einer Klimamoral wäre also, wenn überhaupt, in anderer Weise zu klären. Wenn klimagerechtes Handeln über soziale Kontrolle durchgesetzt wird, mag das effektiv erscheinen; aber würden wir dieses Handeln dann noch uneingeschränkt „moralisch“ nennen? Eine nicht fremdbestimmte Moral, die überhaupt erst die Chance einer kulturunabhängigen Allgemeingeltung eröffnet, setzt eine Haltung der „universellen und gleichen Achtung“ aller Menschen voraus. Sie bezieht sich „ auf Rahmenbedingungen, die einzugehen Menschen motiviert sind, wenn sie sich einfach nur als miteinander leben wollende Menschen verstehen“ .
Eine universelle Moral hat nur die Chance, durch die Kraft der begründeten Überzeugung zu wirken. Die Chancen der tatsächlichen Wirkung sind zugegebenermaßen nicht groß, vor allem weil durchschlagende Wirkung erst dann gegeben ist, wenn eine sehr große Zahl der Menschen dem folgt. Ihr Tun würde sich etwa an der Maxime orientieren: „Handle so (allen gegenüber) wie du aus der Perspektive einer beliebigen Person wollen würdest, dass alle handeln“. Wer aus dieser Sicht eines „verallgemeinerten Anderen“ handelt, ordnet sich dadurch einer moralischen Gemeinschaft zu, welche die Menschheit als Ganzes umfasst. Die Formulierung „alle Menschen sind Brüder“, besser „sind Geschwister“, bringt die Erweiterung eines ursprünglichen wechselseitigen Verpflichtung, wie sie in der Primärgruppe einer Familie erwartet wird, zu einem universellen Geltungsbereich treffend zum Ausdruck. Die Orientierung an der „Gemeinschaft aller“ sperrt sich dabei gegen jeden Versuch, dieses Moralkonzept für zwingend oder auch nur – wie Immanuel Kant – zur Pflicht für jedes vernunftbegabte Wesen zu erklären, sofern dieses sich überhaupt als moralisch Handelnde/r versteht. Es ist eine selbstbestimmte Entscheidung eines oder einer jeden, sich als Mitglied einer universellen Gemeinschaft und ihren auf Gegenseitigkeit und gleicher Achtung gründenden Ansprüchen zu verstehen. „So schwach ist nun einmal die Basis (der universellen/autonomen) Moral, und es hat sich in der Geschichte immer wieder gezeigt, dass kein Versuch, sie künstlich stärker erscheinen zu lassen als sie ist, die Menschen eher dazu bewegt hat, moralisch zu sein“ .
Wenn wir uns über moralisches Handeln im Klimawandel unterhalten, setzen wir voraus, dass Veränderungen des Klimas und ihre Folgen zum mindesten alle Menschen der Gegenwart wie in der näherliegenden Zukunft etwas angehen. Wenn sich die Lebensverhältnisse dadurch zu verschlechtern drohen, ist das ein hinreichender Grund, das aus moralischer Sicht zu verwerfen und alles daran zu setzen, das möglichst schnell und gründlich zu unterlassen. Ganz unabhängig davon, ob wir tatsächlich so handeln. Ebenso setzen wir die Idee einer humanen Weltgemeinschaft voraus, ohne dabei zu unterstellen, dass diese Gemeinschaft – wie nur ansatzweise über die UNO der Fall –institutionell organisiert ist. Wenn wir Hilfsansprüche der Opfer von Klimawandel ernst nehmen, unterstellen wir damit nicht, dass sie diese Erwartung in einer moralischen Gemeinschaft formulieren und dass entsprechend sozialer Druck ausgeübt wird. Wir akzeptieren diese Ansprüche einfach, weil sie Menschen wie wir sind, wie wir ebenso in einer ihnen vergleichbaren Lage solche Ansprüche erheben würden. Auch diese moralische Regel gilt unabhängig davon, ob sie wirklich befolgt wird.
Eine universelle Klimamoral muss ihre (Überzeugungs-)Kraft aus der Selbstbestimmtheit und gegenseitigen Anerkennung von Menschen als Gleicher und als alle, wenngleich in unterschiedlichem Ausmaß, von Klimawandel Betroffene beziehen. Ob sie damit in nennenswerter Weise tatsächliches Handeln beeinflussen kann, bleibt zunächst mehr als fraglich. Moralische Autonomie weist aus diesem Dilemma keinen Ausweg.
Vielleicht kommen wir weiter, wenn wir die Überzeugungskraft der Moral konsequent von der Frage ihrer Handlungswirksamkeit trennen und letztere fürs erste nicht im Lichte moralischer Ansprüche sehen. In diesem Fall beschränken wir uns auf die Frage, wie klimagerechtes Handeln politisch wie institutionell durchgesetzt werden kann. Eine Ethik im Klimawandel hilft nur in der Klärung von Normen und Maßstäben, wie sie unabhängig von spezifischen Zugehörigkeiten und Loyalitäten verallgemeinerbar sind. Das ist allein nicht wenig. Die Klimamoral ist so eine Art klärender Leuchtturm. Ihre Lichtzeichen zeigen, sofern wir moralisch selbst-, nicht fremd-bestimmt handeln wollen, wohin unsere Boote in den sich steigernden Stürmen des Klimawandels gemeinsam zu steuern wären. Die Mühen des Ruderns sind dadurch ebenso wenig ersetzt wie die Einigung über den einzuschlagenden Kurs. Der Kurs könnte den Lichtzeichen der universellen Moral folgen. Oder er verliert sich in einer stürmischer werdenden See, wenn unter jeweils partikulären „Moralen“ gegeneinander gerudert wird. Gegenwärtig ist das leider wahrscheinlicher.