Mitbeteiligung am Endlager-Suchprozess

Vorschlag zur gleichwertigen Mitbeteiligung  der Zivilgesellschaft, inclusive Entscheidungsvorbereitung am Endlager-Suchprozess

Dr. Hartwig Berger (Berlin)

In meinem Beitrag für die Diskussion im nationalen Begleitgremium  Mitwirken auf Augenhöhe! – Das Endlager-Suchgesetz in sozialwissenschaftlicher Sicht habe ich dargelegt, dass und warum die Öffentlichkeitsbeteiligung und Bürger*innen-Mitwirkung in der Formulierungshilfe für ein Standort-Suchgesetz unzulänglich und entschieden verbesserungsfähig ist. Ich möchte nun in gebotener Kürze skizzieren, wie die Mitwirkung so gestaltet werden kann,  dass eine Gleichwertigkeit der Bürger*innen in den zur Untersuchung stehenden Region in Kooperation mit den Fachgremien des Vorhabenträgers  gegeben ist.

Vorweg bemerkt, scheint mir eine absolute Augenhöhe zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft in der Region während des Suchprozesses und  in der Entscheidungsvorbereitung unerlässlich zu sein, um die mit erheblichen Zumutungen, Einschränkungen und Risiken behaftete Endlagersuche zum Erfolg führen zu können. Im übrigen sollte nicht unterschätzt werden, welchen enormen Beitrag Akteure aus der betroffenen Region aufgrund ihres Fachwissens, ihrer Kompetenzen, Erfahrungen und – nicht zuletzt – ihrer Betroffenheit leisten können.

Der hier nur skizzierte Vorschlag stützt sich

  • Auf die Vorarbeiten, die der Arbeitskreis zur Endlagersuche („AK End)“  in den Jahren 2001-2004 vorgelegt hat, wobei ich insbesondere an die konstruktiven Beiträge des leider verstorbenen Soziologen Detlev Ipsen erinnere.
  • Auf Konzepte, die  in Fachkreisen unter dem Begriff „Planungszelle“ erarbeitet wurden, vor allem aber auf
  • Das Konzept der Stiftung Zukunft Berlin „Bürgerschaftliche Mitverantwortung gestalten“, das vor einigen Jahren für Planungsvorhaben in Berlin entwickelt worden ist.

In jeder Region sollte das Angebot unterbreitet werden, den gesamten Suchprozess samt dabei erforderlichen Entscheidungen  zwischen dem Vorhabenträger, Mandatierten aus der Politik und vor allem Akteuren aus der Region gemeinsam durchzuführen. Dazu ist natürlich die Einberufung einer in regelmäßiger Wiederholung tagenden Regionalkonferenz vonnöten, an der im Prinzip alle Betroffenen der Region und – nach einem zu klärenden Schlüssel – von Nachbargemeinden im In- wie ggf. Ausland mitwirken können.( Eine weitere wichtige Aufgabe der Regionalkonferenzen oder aus ihr zu bildenden Gremien – im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt – ist die Erarbeitung von Zukunftskonzepten für die fragliche Region) In den Regionalkonferenzen wird das Vorhaben und der geplante Ablauf  umfassend und transparent dargelegt; zugleich wählt die Regionalkonferenz ihre Vertreter für ein einzurichtendes Forum (Klug erscheint es, nach dem Vorbild des NBG auch 2 junge Vertreter*innen aus einer Zufallsstichprobe und ihrer Nominierung aus einem größeren Kreis Ausgewählter selbst zu entsenden). In das Regionalforum entsenden weiterhin die kommunalen Körperschaften eigene Vertreter und der Vorhabenträger seine Fachleute.

Die Regionalforen begleiten den gesamten Suchprozess, mit dem Anspruch, alle notwendigen Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Ein Konsens kann selbstverständlich nicht erzwungen werden, doch ist wird ernsthaft versucht ihn zu finden. In der gemeinsamen Arbeit der Regionalforen zählen keine Machtpositionen, sondern ausschließlich Fakten und Argumente. Alle hier vertretenen Vorschläge und Positionen sind begründungspflichtig. Stand und Ergebnisse des Planungsprozesses im Forum werden regelmäßig auf der für alle Betroffenen  offenen Regionalkonferenz dargestellt und diskutiert. Wenn Entscheidungen – in einzelnen Etappen, wie insbesondere natürlich zum Abschluss– zu treffen sind, ist vorrangiges Ziel, hier zu einer gemeinsamen Position, zu einem Konsens zu kommen. Gelingt das nicht, also kommen die Akteure zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen, werden beide Voten sowohl dem Vorhabenträger, wie dem im weiteren Schritt entscheidenden Bundesamt vorgelegt. Das Bundesamt kann nach Prüfung  beide Voten zurückgeben, mit dem inhaltlich zu begründenden und möglichst um Vorschläge ergänzten  Auftrag, eine mögliche Konsensfindung noch einmal zu versuchen.

Die „Formulierungshilfe“ zum Suchgesetz, wie das Arbeitsergebnis der Endlager-Kommission, sieht vor, dass in allen Phasen in letzter Instanz der Bundestag entscheidet. Das sollte nicht geändert werden, wenngleich an Fachwissen, Objektivität und (oft regionaler) Interessenfreiheit von Abgeordneten durchaus Zweifel angebracht sind. Gleichwohl sollten die Regionalkonferenzen – bzw. ihre Akteure in den Foren – das Recht haben, auch ihre Vorschläge mit der erforderlichen Begründung dem Bundestag einzureichen.

Die Regionalforen, wie der sie koordinierende „Rat der Regionen“, sollten zudem eine weitere Aufgabe wahrnehmen: Die Endlager-Kommission hat eine enorme Menge von Kriterien zur Wahl, zum Ausschluss und zur gegenseitigen Abwägung von  möglichen Endlager-Standorten erarbeitet. Diese Kriterien sollen gesetzlich fixiert werden – aber sie dürfen nicht Fall „in Marmor gemeißelt“ sein. Die Forschung zu Fragen der bestmöglichen Sicherheit und zu langfristigen Risiken befindet sich zwangsläufig im Fluss und auch zwischen den Wissenschaftlern besteht hier keineswegs Konsens. Zur prinzipiellen Einschätzung etwa der Wirtsgesteine Salz, Kristallgestein, Ton gibt es höchst unterschiedliche Einschätzungen.

Alle Langfristprognosen zur bestmöglichen Sicherheit in der nuklearen Endlagerung sind mit einem unaufhebbaren Schleier der Ungewissheit und Unsicherheit behaftet. Anzunehmen, wir wüssten gegenwärtig mit auch nur annähernder Sicherheit, wie sich der Planet Erde innerhalb der geforderten eine Million Jahre entwickelt und verändert, ist vermessen. Erst recht trifft das für die Entwicklung des kollektiven Hauptakteurs im Prozess zu, der Menschheit und der menschlichen Gesellschaften zu. Blicken wir nur zurück auf den Stand der Menschheit eine Million Jahre zuvor und denken an die Beschleunigung des technischen wie gesellschaftlichen Wandels in den letzten Jahrzehnten.

Es erscheint mir daher zwingend, ein Standort-Suchgesetz ausdrücklich für Lernprozesse und daraus folgenden Korrekturen offen zu halten. Und zwar nicht nur für Lernprozesse in der Fachwissenschaften, sondern  ebenso für Ergebnisse aus der inhaltlichen Arbeit der Regionalforen. Diese sollten das Recht haben, Vorschläge zur Novellierung des Gesetzes einzubringen – wobei die Letztentscheidung  über Novellierungen  beim Bundestag liegt.

 

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