Hartwig Berger, für die LAG Umwelt der Grünen
Die hier skizzierten Vorschläge basieren auf zwei Vorarbeiten:
- das Stadtgespräch Wasser, in dem seit 2010 ein Team von Akteuren aus verschiedenen Zusammenhängen (wie Kompetenzzentrum Wasser, Stiftung Zukunft Berlin, Ökowerk Berlin, Berlin 21 e.V., TU Berlin, Berliner Wasserbetriebe) partizipativ gestaltete Veranstaltungen zu den verschiedensten Fragen rundum Wasser organisiert, daraus Konzepte erarbeitet und diese in der Stadt verbreitet.
- Das Grüne Grundsatzpapier Gewässerpolitik, das von der LAG Umwelt 2015 erarbeitet und am 9.9. 2015 vom Landesausschuss der Berliner Grünen beschlossen wurde.
1. Wasserrahmenrichtlinie
Eine zentrale Aufgabe der nächsten Jahre ist unstrittig die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. In diesem Zusammenhang stellen sich u.a. folgende Aufgaben, mit denen Berlin in der Legislaturperiode sichtbar vorankommen sollte:
1.1 Verbesserung der Reinigungsleistung der Berliner Klärwerke.
Hier stellt sich die Aufgabe einer Einrichtung der sog. vierten Reinigungsstufe, etwa zur weitergehenden Phosphat-Reinigung, zur Entfernung von Krankheitserregern und von Spurenstoffen.. Dabei sollten folgende Fragen beachtet werden:
1.11 trotz deutlicher Verbesserung ist die Reinigungsleistung nicht ausreichend, um in der Erreichung eines guten Gewässerzustands zum Ziel zu kommen. Vor allem sollte sich Berlin daher darum bemühen, dass die Nährstoffeinträge aus den Gewässerzuläufen von Spree, Dahme und Havel weiter verringert werden. Das gegenwärtige Nährstoffreduktionskonzept mit Brandenburg ist da unzureichend. Nötig ist zum einen, den Eintrag aus der Landwirtschaft zu verringern, dazu v.a. unbebaute Uferrandstreifen an den Gewässern einzurichten; zum anderen die Leistung der Klärwerke, die in die fraglichen Gewässer in Brandenburg einleiten, schneller als bisher vorgesehen zu verbessern. Für die Verhandlungen mit Brandenburg hätte Berlin eine Trumpfkarte: Bessere Gewässerqualität in der Spree unterhalb Berlins durch Verbesserung der Reinigungsleistung der eigenen Klärwerke.
1.12 Das Vorsorge- und Verursacherprinzip, d.h. die Vermeidung der Einträge schon an der Quelle muss konsequent umgesetzt werden (z.B. durch dezentrale Vorbehandlung, zweckgebundene Abgabe, gesetzliche Rahmenbedingungen). Wir appellieren an die gemeinsame Verantwortung der Politik und aller Akteure bei der Sensibilisierung der Bevölkerung über die Konsequenzen des Eintrags von Spurenstoffen. Der Senat sollte sich durch entsprechende Aufklärungsaktivitäten bemühen und u.a. eine Rücknahmepflicht für Medikamente an Apotheken für eine angemessene Entsorgung einführen. Vorsorge ist besser als Nachsorge.
1.2 Wasser in die Landschaft
Eine weitere Verbesserung der Gewässerqualität ist möglich, wenn das gründlicher vorgereinigte Klarwasser statt in die Flüsse in Landschaftsteile der Region geleitet wird, die ansonsten aufgrund zunehmender Austrocknung an Naturqualität verlieren. Diese Tradition der „Rieselfelderwirtschaft“ wird bereits erfolgreich v.a. in Buch-Hobrechtsfelde praktiziert. Maßnahmen dieser Art sind zur Verbesserung der biologischen Vielfalt wie für eine reizvolle Landschaftsgestaltung wichtig; zudem drängen sie sich aufgrund der Folgen des Klimawandels auf und sollten daher in die regionale Klima-Entwicklungsplanung Eingang finden.
1.3 Gewässerentwicklungskonzepte
Berlin hat, auch unter Öffentlichkeitsbeteiligung, vor einigen Jahren Gewässerentwicklungskonzepte (GEKs) für die kleineren Fließgewässer in der Stadt (Tegeler Fließ, Panke, Wuhle, Erpe) erarbeitet. Diese wichtige Teilarbeit zur WRRL gilt es endlich praktisch umzusetzen. Verbreiterung des Gewässerbetts, Bildung von Mäandern, Altarmen und Auen, Gewässerrandstreifen, Durchgängigkeit der Gewässer, Abflachung und generell Renaturierung der Ufer und Uferwege sind hier die Stichworte. Da ist bisher fast nichts geschehen, es wäre aber sowohl für den Naturschutz, die Steigerung der stadtlandschaftlichen Qualitäten und die Erholung enorm wichtig. In Zusammenarbeit mit den Bezirken sollte das ungeachtet sich stellender lokaler Konflikte (z.B. mit Kleingärten und Parks bei mäandrierenden Flussläufen und Renaturierung der Ufer) angegangen werden. Wichtig wäre hier auch eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden bezüglich der Fließe in Brandenburg, z.B. in den länderübergreifenden Regionalparks. Schließlich sollten die Bezirke in der Renaturierung von Kleingewässern, die in ihrer Zuständigkeit liegen, unterstützt werden.
Zusätzlich stellt sich die große Aufgabe, mit Gewässerentwicklungskonzepten für die größeren Flüsse, insbesondere die Spree, und den Uferbereichen der Havelseen, der Dahme und des Müggelsees zu beginnen. Eine Wiederauflage des unter Grüner Senatsbeteiligung 1989 eingeführten, Jahre später eingestellten Röhrichtschutzprogramm wäre wünschenswert.
2 Regenwassermanagement
Starkregenereignisse werden mit dem Klimawandel immer häufiger und stellen aufgrund der Mischkanalisation und der übermäßigen Versiegelung in der Stadt ein massives Umweltproblem(Fischsterben) und übrigens auch Wohnproblem (Überschwemmung der Straßen und Keller) dar. Dieses nur mittelfristig zu lösende Problem ist auch für die Gewässerqualität von Belang. Eine dauerhafte Badequalität etwa der Spree – ausdrückliche Zielsetzung im Koalitionsvertrag – wird ohne Erfolge im dezentralen Regenwassermanagement nicht zu erreichen sein. Das Regierungsprogramm nimmt sich daher völlig zu Recht vor, da entscheidend voranzukommen. Das Ziel, pro Jahr die Einleitung von Regenwasser in die Kanalisation um 1% zu verringern, nimmt sich allerdings zu bescheiden aus. Mehr praktischer Ehrgeiz würde dem Senat gut zu Gesicht stehen. Enorm wichtig ist es, bei allen Neubauvorhaben in der Stadt – insbesondere den 11 ausgewiesenen größeren Flächen – konsequent auf dezentrales Regenwassermanagement, übrigens auch zugunsten der dortigen Wohnqualität, zu setzen. Die vereinbarte Regenwasseragentur sollte umgehend gegründet, ihre Ziele und Aufgaben geklärt und die Agentur entsprechend mit organisatorischem know how und finanziellen Mitteln ausgestattet werden. In die Arbeit der Agentur sollten neben Fachwissenschaftler*innen und bereits vorhandenen Akteuren auch die Umweltverbände einbezogen werden.
3 Grenzwerte in der Trinkwasserförderung
Seit etwa 20 Jahren bemüht man sich auf der Fachebene in Berlin, endlich zulässige Höchstmengen in der Wasserförderung in den einzelnen Wasserwerken und Galerien festzulegen. Diese Bewilligungsverfahren, an denen die Senatsverwaltung, die BWB und Umweltverbände beteiligt sind, leiden seit Jahren unter einem faktischen Stillstand. Hier sind, im Koalitionsvertrag auch vereinbart, entsprechende „belebende“ Impulse seitens der Politik unverzichtbar. Wir plädieren dabei dafür, die BWB zu, zweifellos nicht kostenneutralen, Ausgleichsmaßnahmen zu verpflichten, für Schäden aufgrund zurückgehender Wasserstände, die mit der Wasserförderung insbesondere im Umkreis von Feuchtgebieten, nun einmal verbunden sind. Mögliche Konsequenzen auf die Wasserpreise dürften kein Argument sein, um auf diese ökologisch gebotenen Maßnahmen zu verzichten. In diesem Zusammenhang sollte auch überlegt werden, ob das bisherige Prinzip der Festlegung pauschaler Jahresfördermengen nicht durch jahreszeitlich flexiblere Regelungen ersetzt werden sollte. In aller Regel treten die Naturschäden in den Sommermonaten mit insgesamt geringeren Niederschlägen auf, dagegen nicht oder deutlich weniger in den regenreicheren Wintermonaten. Als Beispiel für jahreszeitlich differenzierte Mengen in der zulässigen Trinkwasserförderung verweisen wir auf die Genehmigungen im Gebiet des Vogelsberg für die Wasserversorgung in Frankfurt/M.
4 Sulfateintrag aus dem Braunkohlerevier
Berlin sollte auf ein beschleunigtes Ende der Braunkohleförderung dringen. Schon weil sich ein entsprechendes Handeln in Brandenburg und Sachsen bisher nicht abzeichnet, wird es voraussichtlich unumgänglich sein, Reinigungstechniken zu entwickeln und einzusetzen. Berlin sollte, was die Kosten betrifft, hier eine harte Haltung gegenüber den Verursachern und ggf. den sie unterstützenden Bundesländern Brandenburg und Sachsen einnehmen. Wer für die Schäden verantwortlich ist, hat auch für deren Beseitigung zu sorgen.
Wir sollten uns dabei bewusst sein, dass die Sulfatanreicherung der Spree nach einem erfolgten Kohleausstieg noch über Jahrzehnte anhalten wird.
5 Wasser und Energie
5.1 Es sollte versucht werden, das in Berlin entwickelte Konzept CARISMO in der Abwasserreinigung zur Anwendung zu bringen, da es den Anteil der zurückgehaltenen organischen Stoffe und damit den Ertrag an Biogas steigert ( im Modellversuch um 80%), und zugleich den Strombedarf im Reinigungsprozess deutlich verringert (im Versuch um 50%).
5.2 In mindestens einem der für Berlin geplanten Neubau-Wohnquartiere sollte als Modell- und Versuchs-Projekt eine kreislauforientierte Abwasserwirtschaft – Trennung der Ströme von Schwarz- und Grauwasser – realisiert werden. In den Plänen zur Gestaltung des stillgelegten Flughafens Tegel war das bereits angedacht, wird aber derzeit nicht weiter verfolgt. Unter der Dachmarke Hamburg Watercycle (siehe auch Pkt. 6) betreiben der Hamburger Senat und die dortigen Wasserbetriebe gemeinsam zwei Projekte zum „Abwasser im Kreislauf“. Eine Kooperation beider Städte würde sich mithin aufdrängen.
5.3 In der Planung der vierten Reinigungsstufe in den Berliner Klärwerken sollte immer die energieeffizienteste Lösung gewählt werden.
5.4 Es wird ein Modellvorhaben vorgeschlagen, in dem die Wärmedifferenz zwischen der Kanalisation und den Gebäuden im Winter zur Wärmelieferung und im Sommer zur Kühlung der einbezogenen Gebäude genutzt wird. Zu prüfen ist, ob das im größeren Maßstab zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung in Berlin sinnvoll und machbar ist.
6 Last, but not least
6.1 Um eine konsequente und sehenswerte Wasser- und Gewässerpolitik in Berlin zu realisieren, erscheint eine Erhöhung der personellen Kapazitäten sowohl in der Senatsverwaltung wie in den Bezirksämtern unumgänglich.
6.2 Ebenso dürfte sich der erforderliche finanzielle Bedarf erhöhen. In diesem Zusammenhang wird angeregt, die bisher in Berlin geltende Zweckfreiheit in der Erhebung des Grundwasserentnahmeentgelts –Jahresertrag um 50 Mio € – gänzlich oder teilweise aufzuheben und zweckgebunden für ökologischen Trinkwasser- und Gewässerschutz vorzusehen.
6.3 Es erscheint sinnvoll, verschiedene – auch in diesem Papier skizzierte – innovative Projekte der Wasserwirtschaft (zum Regenwasser, Abwasser, zur Energiegewinnung, zur Phosphorausfällung, zum Medikamentenproblem), hierin der „Hamburg Watercycle“ (vgl.Pkt. 5 folgend) unter einer Berliner „Dachmarke“ zu integrieren, in der die Berliner Wasserbetriebe und der Berliner Senat ressortübergreifend zusammenarbeiten. Für eine solche Initiative wäre die Wirtschaftssenatorin, Ramona Pop, als Aufsichtsrats-Vorsitzende der BWB gefragt.
1 Kommentar
Offensichtlich sind die Grünen noch nicht bereit die Schwemmkanalisation grundsätzlich in Frage zustellen und EcoSan-Konzepte in die Forderungen aufzunehmen.
Gerade, wenn man die Energie anspricht, sind Klärwerke mit nochmal einer Reinigungsstufe immer eine Belastung. Noch ein Versuchsprojekt, das wieder 2 Jahrzehnte weitermachen im alten Trott erlaubt genügt nicht. Ich habe Herrn Otterpohl, heute Prof. in Hamburg schon vor Jahrzehnten am Winterfeldplatz getroffen. Seitdem ist viel Schmutzwasser durch die Berliner Klärwerke geflossen und die historische Chance nach 1989 wurde vertan.
Mit ein bisschen Kosmetik (Wärmerückgewinnung) ist es nicht getan. Die energiefressenden Abwasserpumpwerke sind eine historische Schuld und bleiben unangetastet.